Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten für das Haldern Pop Festival sowie für den Zutritt und Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände.
Als Festivalgelände gelten insbesondere die Bühnen-, Veranstaltungs-, Biergarten- und sonstigen für das Festival vorgesehenen Publikumsbereiche.
Als Campingflächen und Parkflächen gelten die jeweils entsprechend ausgewiesenen Flächen. Festivalgelände, Campingflächen und Parkflächen werden nachfolgend gemeinsam als Gesamtgelände bezeichnet.
1. Das Mitbringen von Hunden oder anderen Haus- und Begleittieren auf das Gesamtgelände ist nicht gestattet. Ausgenommen sind anerkannte Assistenzhunde, soweit deren Mitnahme erforderlich ist. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Veranstalterin wird empfohlen.
2. Minderjährige dürfen das Festival nur mit schriftlicher Zustimmung einer personensorgeberechtigten Person und in Begleitung einer volljährigen Person besuchen.
Kinder bis einschließlich 13 Jahre müssen während des Festivals von einer personensorgeberechtigten Person begleitet und beaufsichtigt werden.
Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren muss die volljährige Begleitperson in der schriftlichen Einverständniserklärung benannt werden. Sie übernimmt für die Dauer des Aufenthalts die vereinbarten Aufsichtsaufgaben. Die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen, insbesondere zu Alkohol, Tabak und Cannabis, gelten unabhängig davon.
Die Einverständniserklärung, ein Altersnachweis und ein Identitätsnachweis der Begleitperson sind auf Verlangen vorzulegen. Ohne die erforderlichen Nachweise oder ohne Begleitperson kann der Zutritt verweigert werden.
Das aktuelle Formular steht hier zur Verfügung: Einverständniserklärung für Minderjährige 2026.
Aufgrund der möglichen hohen Lautstärke wird insbesondere für Kinder und Jugendliche geeigneter Gehörschutz dringend empfohlen.
3. Die vertragliche und gesetzliche Haftung der Veranstalterin für eigenes oder fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleibt hiervon die Haftung der Veranstalterin für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
4. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, so wird dem Besucher gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis ohne Vorverkaufsgebühr zurückerstattet. Bei verschuldeter Unmöglichkeit der Veranstaltungsdurchführung bleibt dem Besucher das Recht vorbehalten, weitergehenden Schadenersatz verlangen zu können.
5. Beim erstmaligen Betreten des Festivalgeländes ist eine gültige digitale oder ausgedruckte Eintrittskarte vorzuzeigen. Nach erfolgreicher Kontrolle wird ein Festivalarmband angelegt.
Das Festivalarmband berechtigt gemeinsam mit der Eintrittskarte zum erneuten Betreten der dafür freigegebenen Bereiche. Beim Wiedereinlass sind das unbeschädigte Festivalarmband und auf Verlangen die Eintrittskarte sowie ein Identitätsnachweis vorzuzeigen.
Beschädigte, entfernte, manipulierte oder an andere Personen weitergegebene Festivalarmbänder verlieren ihre Gültigkeit.
6. Beim Einlass können aus Gründen der Sicherheit, Ordnung und Müllvermeidung Personen-, Taschen- und Gepäckkontrollen durchgeführt werden. Wer eine erforderliche Kontrolle verweigert oder verbotene Gegenstände nicht vom Gelände entfernt, kann vom Zutritt ausgeschlossen werden.
Auf das Festivalgelände dürfen Taschen und Rucksäcke bis einschließlich DIN A4 mitgebracht werden. Maßgeblich ist das äußere Format. Größere Taschen und Rucksäcke sind dort nicht zugelassen.
Auf dem Festivalgelände sind insbesondere folgende Gegenstände nicht erlaubt:
- Waffen, waffenähnliche oder sonstige zur Verletzung geeignete Gegenstände;
- Messer und andere gefährliche Schneid- oder Stichwerkzeuge;
- Fackeln, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände;
- Glasflaschen, Glasbehälter, Dosen, Kanister, Hartverpackungen und vergleichbare schwere oder gefährliche Behältnisse;
- Laserpointer, Drohnen und vergleichbare unbemannte Fluggeräte;
- sperrige Gegenstände, die Flucht- oder Rettungswege behindern können;
- illegale Betäubungsmittel und andere gesetzlich verbotene Substanzen;
- selbst mitgebrachte Speisen und Getränke.
Die Verpflegung auf den ausgewiesenen Campingflächen bleibt zulässig. Ebenfalls ausgenommen sind in angemessenem Umfang medizinisch notwendige Gegenstände und Getränke, benötigte Hilfsmittel sowie Babynahrung. Bei Zweifeln wird eine vorherige Abstimmung mit der Veranstalterin empfohlen.
Gewöhnliche Küchenmesser dürfen – soweit gesetzlich zulässig – sicher verpackt auf die Campingflächen mitgebracht und ausschließlich am eigenen Campingplatz zur Zubereitung von Lebensmitteln verwendet werden. Auf dem Festivalgelände sind sie nicht gestattet.
Besitz und Konsum von Cannabis sind nur im gesetzlich zulässigen Umfang erlaubt. Verkauf, Abgabe und Weitergabe von Cannabis sind auf dem Gesamtgelände untersagt. Die gesetzlichen Konsumverbote gelten uneingeschränkt, insbesondere das Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in gesetzlich geschützten Bereichen.
Verbotene Gegenstände werden von der Veranstalterin nicht verwahrt. Sie müssen vor dem Zutritt sicher außerhalb des Gesamtgeländes untergebracht oder entfernt werden. Mietschließfächer können gegebenenfalls nach Verfügbarkeit genutzt werden; ihre Bereitstellung wird nicht garantiert. Rechtswidrige Gegenstände können den zuständigen Behörden übergeben werden.
7. Mobiltelefone sowie übliche Foto- und Videokameras dürfen für private, nicht kommerzielle Aufnahmen mitgebracht werden.
Professionelle Aufnahmegeräte, Kameras mit Wechselobjektiven, Stative, besondere Tonaufnahmegeräte, Drohnen und vergleichbare Ausrüstung dürfen nur mit vorheriger Akkreditierung verwendet werden.
Die Rechte der auftretenden Künstlerinnen und Künstler sowie die Persönlichkeitsrechte anderer Personen sind zu beachten. Eine gewerbliche Nutzung, öffentliche Liveübertragung oder sonstige kommerzielle Verwertung ist ohne vorherige Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber nicht gestattet.
Nicht zugelassene Geräte werden nicht verwahrt und müssen vor dem Zutritt außerhalb des Gesamtgeländes untergebracht werden.
8. Auf dem Gesamtgelände übt die Veranstalterin das Hausrecht aus. Den Anweisungen der Veranstalterin, des Ordnungsdienstes und der Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten.
Ein Ausschluss vom Festival ist insbesondere möglich, wenn eine Besucherin oder ein Besucher:
- Straftaten begeht oder andere Personen gefährdet;
- Gewalt ausübt, androht oder zu Gewalt aufruft;
- andere Personen diskriminiert, beleidigt, bedroht oder belästigt;
- Rettungswege blockiert oder Sicherheitsanweisungen missachtet;
- verbotene Gegenstände mitführt;
- erheblich gegen diese AGB, die Hausordnung oder den Code of Conduct verstößt.
Bei einem berechtigten, von der betroffenen Person zu vertretenden Ausschluss können Eintrittskarte und Festivalarmband ihre Gültigkeit verlieren. Ein Erstattungsanspruch besteht in diesem Fall nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der aktuelle Code of Conduct und die Awareness-Informationen sind Bestandteil der Verhaltensregeln. Aktuelle Kontakt- und Hilfsangebote werden in den Festivalinformationen 2026 veröffentlicht.
9. Die Veranstalterin haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrsicherungspflicht nicht erfüllt wurde.
10. Personalisierte Eintrittskarten dürfen nur privat und unter Beachtung der von der Veranstalterin oder dem Ticketanbieter vorgesehenen Übertragungs- und Umpersonalisierungsverfahren weitergegeben werden.
Der verlangte Preis darf den ursprünglich gezahlten Gesamtpreis einschließlich der beim Kauf angefallenen Vorverkaufsgebühren nicht überschreiten. Der gewerbliche Weiterverkauf sowie der Erwerb mit dem Ziel eines gewinnbringenden Weiterverkaufs sind untersagt.
Für eine sichere private Weitergabe wird die Nutzung von TicketSwap empfohlen.
Bei Verstößen gegen diese Regelungen können Eintrittskarten gesperrt und der Zutritt verweigert werden. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Für Eintrittskarten zu termingebundenen Freizeitveranstaltungen besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
11. Camping ist ausschließlich auf den dafür ausgewiesenen Campingflächen gestattet. Das Campen innerhalb des Festivalgeländes oder auf nicht freigegebenen Flächen ist untersagt.
Fahrzeuge, Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile dürfen nur auf den zugewiesenen Flächen abgestellt werden. Zufahrten, Rettungswege und Feuerwehrflächen sind jederzeit freizuhalten.
Das Mitbringen und Betreiben von Stromgeneratoren ist untersagt. Offene Feuer, Lagerfeuer und nicht ausdrücklich freigegebene Feuerstellen sind verboten.
Grillen ist ausschließlich im Rahmen der jeweils veröffentlichten Brandschutz- und Sicherheitsregeln gestattet. Maßgeblich sind die aktuellen Festivalinformationen 2026 und die Anweisungen vor Ort. Grills müssen ständig beaufsichtigt werden. Geeignete Löschmittel sind bereitzuhalten. Asche und Grillkohle dürfen nur vollständig abgekühlt in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Bei erhöhter Brandgefahr kann das Grillen räumlich eingeschränkt oder vollständig untersagt werden.
Auf andere Gäste und Anwohnende ist Rücksicht zu nehmen. Veröffentlichte Ruhezeiten sind einzuhalten. Abfälle, Zelte, Möbel und sonstige Campingausstattung müssen bei der Abreise vollständig mitgenommen oder ordnungsgemäß entsorgt werden. Beschädigungen und Verunreinigungen des Untergrunds sind zu vermeiden.
12. Die Anreise erfolgt in eigener Verantwortung. Fahrzeuge dürfen nur auf den ausgewiesenen Park- und Campingflächen und nach Anweisung des Ordnungspersonals abgestellt werden.
Park- und Campingflächen werden grundsätzlich nicht bewacht. Das Abstellen von Fahrzeugen und das Zurücklassen von Gegenständen erfolgen auf eigene Gefahr. Die Haftung der Veranstalterin gemäß Ziffer 3 bleibt unberührt.
Auf dem Gesamtgelände gelten die ausgeschilderten Verkehrs-, Geschwindigkeits- und Sicherheitsregeln. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
13. Das Festival findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
Bei Unwetter, Brandgefahr oder anderen sicherheitsrelevanten Ereignissen kann die Veranstalterin einzelne Bereiche sperren, Programmpunkte verschieben, den Veranstaltungsbetrieb vorübergehend unterbrechen oder weitere erforderliche Schutzmaßnahmen anordnen.
Durchsagen, Warnhinweise und Anweisungen der Sicherheits- und Einsatzkräfte sind unverzüglich zu befolgen. Ergänzende Hinweise werden in den Festivalinformationen 2026 veröffentlicht.
14. Bei den Veranstaltungen können Programmänderungen eintreten. Die Veranstalterin bemüht sich im Falle der Absage einzelner Teilnehmer um entsprechenden Ersatz.
15. Die Auftritte der Veranstaltungen finden auf mehreren Bühnen / an mehreren Orten statt.
16. Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen des Festivals/ der Veranstaltungen Foto- und Filmaufnahmen anzufertigen, auf denen Besucher zu sehen sind. Er ist darüber hinaus berechtigt, diese Aufnahmen ohne Vergütung für die abgebildeten Personen zur Dokumentation und Bewerbung des Festivals / der Veranstaltungen, sowie zur Sponsorenakquise, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Festival uneingeschränkt in allen Medien (insbesondere auf den Internet- und Social-Media-Seiten des Veranstalters) zu verwenden. Dies schließt zudem das Recht ein, die Fotos- und Filmaufnahmen für die Berichterstattung über das Festival/über die Veranstaltungen an Presse- und Medienvertreter weiterzugeben.
17. Das Festival ist aufgrund seiner Lage auf Wiesen, Naturflächen und teilweise nur eingeschränkt zugänglichen Veranstaltungsorten nicht vollständig barrierefrei.
Die Veranstalterin bemüht sich um angemessene Unterstützung und zugängliche Lösungen. Informationen zu vorhandenen Einrichtungen und Unterstützungsmöglichkeiten werden in den Festivalinformationen 2026 veröffentlicht.
Besucherinnen und Besucher mit besonderen Anforderungen werden gebeten, sich möglichst frühzeitig unter info@haldern-pop.de mit dem Betreff „Barrierefrei“ an die Veranstalterin zu wenden. Die Regelung für Assistenzhunde gemäß Ziffer 1 bleibt unberührt.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Ist die Besucherin oder der Besucher Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Veranstalterin Gerichtsstand.
Die Veranstalterin ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Aktuelle Informationen und kurzfristige Hinweise sind auf der Seite Festivalinformationen 2026 abrufbar.
Kontakt
Raum3 Konzertveranstaltungs GmbH
Lindenstraße 1b
46459 Rees
Deutschland
E-Mail: info@haldern-pop.de
Telefon: +49 (0) 2850 1000